"Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine Rechtsform, die es in der EU seit 1985 gibt. Sie wurde einmal von 25 EU-Staaten verabschiedet und sollte noch weit vor der Einführung einer einheitlichen Währung das Zusammenwachsen der europäischen Völker fördern.
Dazu wurde eine einheitliche EWIV-Verordnung am 25.7.1985 von der damaligen EWG beschlossen. Die EWIV –Verordnung wurde in alle EU-Sprachen gleichlautend übersetzt. Jedes Land hat dazu ein EWIV-Ausführungsgesetz erlassen. Rechtsänderungen bedürfen der Zustimmung aller EU-Staaten. Deshalb ist die Rechtslage sehr stabil ohne laufende Rechtsänderungen durch Urteile.
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VORTEILE der EWIV:
*Auszug aus der Webseite der Kanzlei Antje Jobst
© Text: Kanzlei Antje Jobst
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Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Müller-Schott