Was ist eine "ewiv"?

europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

 

"Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine Rechtsform, die es in der EU seit 1985 gibt. Sie wurde einmal von 25 EU-Staaten verabschiedet und sollte noch weit vor der Einführung einer einheitlichen Währung das Zusammenwachsen der europäischen Völker fördern.

Dazu wurde eine einheitliche EWIV-Verordnung am 25.7.1985 von der damaligen EWG beschlossen. Die EWIV –Verordnung wurde in alle EU-Sprachen gleichlautend übersetzt. Jedes Land hat dazu ein EWIV-Ausführungsgesetz erlassen. Rechtsänderungen bedürfen der Zustimmung aller EU-Staaten. Deshalb ist die Rechtslage sehr stabil ohne laufende Rechtsänderungen durch Urteile.

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VORTEILE der EWIV:

  • Eine international abgestimmte Rechtsform zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit, gemeinsamer Projekte, Erfahrungsaustausche u.ä. mit klaren EU-Rechtsregeln
  • Möglichkeit der Aufnahme von Mitgliedern auch außerhalb der EU
  • Großer Gestaltungsraum für die Mitglieder, wie sie ihre Zusammenarbeit organisieren möchten
  • Gründung ohne Startkapital / Stammkapital möglich..." *

*Auszug aus der Webseite der Kanzlei Antje Jobst

© Text: Kanzlei Antje Jobst

 

Weitere Informationen finden Sie unter :

https://steuerkanzlei-jobst.de/startseite.html

www.libertasinstitut.com

Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Müller-Schott